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Steuern und Handelskosten: Was von der Rendite bleibt

Zinsen und Kursgewinne aus Anleihen – auch aus Anleihen-ETFs und Auslandsanleihen – versteuerst du mit der Abgeltungsteuer: 25 % plus Solidaritätszuschlag, zusammen 26,375 %, auf alles über dem Sparerpauschbetrag von 1.000 € im Jahr. Dazu kommen Ordergebühr und Geld-Brief-Spanne – wer sie kennt, holt bei gleicher Anleihe mehr heraus. Lesezeit: etwa 9 Minuten · Stand: 15.10.2026

Keine Steuerberatung. Regeln für Privatanleger mit Wohnsitz in Deutschland.

Die Steuer auf den Zins

Zinsen sind Kapitalerträge: 25 % Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag = 26,375 %, mit Kirchensteuer rund 28 %. Ein deutscher Broker zieht sie direkt ab – du siehst nur den Nettobetrag.

Steuerfrei bleiben 1.000 € im Jahr (zusammen veranlagte Paare 2.000 €), der Sparerpauschbetrag. Beim Broker wirkt er nur mit Freistellungsauftrag – sonst über die Steuererklärung. Auslandsbroker ohne deutsche Steuerabführung zahlen brutto aus – dann rechnest du in der Anlage KAP selbst ab.

100 € Zins – was ankommt

Faustregel: Zins × 0,74 = netto. Der Freistellungsauftrag nützt am meisten bei dem Broker, bei dem die höchsten Zinserträge anfallen.

Rechner: Zinsen netto nach Steuer →

Kurz gesagt: 26,375 % auf jeden Zins-Euro über dem Pauschbetrag. Freistellungsauftrag erteilen – sonst zieht der Broker auch auf die ersten 1.000 € Zinsen Steuer ab, und du bekommst sie erst über die Steuererklärung zurück.

Auch der Kursgewinn wird besteuert

Kaufst du zu 96 und bekommst 100 zurück, sind die 4 Prozentpunkte steuerpflichtig wie Zinsen – fällig erst bei Rückzahlung oder Verkauf, nicht Jahr für Jahr. Deine Rendite bis Fälligkeit ist also komplett steuerpflichtig, nicht nur der Kupon.

Umgekehrt gilt es auch: Kaufst du zu 104 und bekommst 100, ist der Verlust ein Kapitalverlust, der andere Kapitalerträge mindert – Zinsen, Dividenden, Aktiengewinne. Der Broker verrechnet ihn automatisch im Verlusttopf; über mehrere Broker hinweg geht das nur mit Verlustbescheinigung in der Steuererklärung.

Unter oder über 100 gekauft

Hoher Kupon über 100 gekauft heißt: hohe Zinsen jetzt versteuern, Verlust erst am Ende gutgeschrieben. Niedriger Kupon unter 100: umgekehrt – steuerlich meist günstiger.

Kurz gesagt: Die ganze Rendite ist steuerpflichtig – der Kursgewinn erst am Ende. Kursverluste aus Käufen über 100 senken die Steuer auf andere Erträge.

Zwei Verlusttöpfe: Anleihen zählen nicht wie Aktien

Dein Broker führt zwei Töpfe. Verluste aus Anleihen landen im allgemeinen Topf – zusammen mit Verlusten aus ETFs, Fonds, Zertifikaten und gezahlten Stückzinsen. Dieser Topf wird mit allen Kapitalerträgen verrechnet: Zinsen, Dividenden, Kursgewinne aus Anleihen und auch aus Aktien.

Der Aktientopf nimmt nur Verluste aus dem Verkauf einzelner Aktien auf, und die dürfen nur Aktiengewinne mindern – keine Zinsen, keine Anleihengewinne. Ein Anleihenverlust ist steuerlich also flexibler als ein Aktienverlust. Sonderfall: Zahlt ein Schuldner gar nicht zurück, zählt der Ausfall ebenfalls als Verlust im allgemeinen Topf – die frühere Grenze von 20.000 € je Jahr gilt seit dem Jahressteuergesetz 2024 nicht mehr.

Welcher Verlust mindert welchen Gewinn?

Die Trennung hält der Bundesfinanzhof für verfassungswidrig; das Bundesverfassungsgericht hat die Entscheidung (2 BvL 3/21) für 2026 angekündigt, Stand Oktober 2026 liegt sie noch nicht vor. Bis dahin gilt die Trennung, Steuerbescheide ergehen in diesem Punkt vorläufig.

Kurz gesagt: Anleihenverluste liegen im allgemeinen Topf und mindern alle Kapitalerträge. Aktienverluste bleiben unter sich.

Stückzinsen: Steuer verschieben

Kaufst du zwischen zwei Zinsterminen, zahlst du dem Verkäufer die aufgelaufenen Stückzinsen. Steuerlich sind sie negative Einnahmen: Der Broker bucht sie in den Verlusttopf, sie mindern sofort deine steuerpflichtigen Erträge. Den vollen Kupon versteuerst du später.

Das ist kein Geschenk, sondern eine Verschiebung – aber eine nützliche: Kauf im Dezember, Zinstermin im Januar oder Februar drückt die Steuer im alten Jahr und schiebt den Ertrag ins neue. Wer den Pauschbetrag in einem Jahr nicht ausschöpft, kann ihn so besser nutzen.

Kupon 3 %, Zinstermin 1. Februar, Kauf am 1. Dezember

Ertrag für zwei Monate Haltedauer0,50

Die −2,50 wirken im alten Jahr wie ein Verlust, die +3,00 im neuen wie Zinsen. Bei Verkauf zwischen Terminen bekommst du Stückzinsen – dann sind sie steuerpflichtig.

Kurz gesagt: Gezahlte Stückzinsen senken die Steuer sofort, der Kupon kommt später dran. Über den Jahreswechsel ein Hebel für den Pauschbetrag.

Nullkupon und Fremdwährung: zwei Sonderfälle bei der Steuer

Ein Nullkupon zahlt keinen Zins, sondern wird unter 100 gekauft und zu 100 zurückgezahlt. Die Steuer fällt erst am Ende an – bis dahin verzinst sich der volle Betrag, nicht nur der Nettozins. Über zehn Jahre bringt das bei 3 % rund 90 € je 10.000 € (0,7 %) mehr Endbetrag als eine Kuponanleihe. Sinnvoll für Geld mit festem Termin, nicht für laufendes Einkommen.

Bei Fremdwährungsanleihen rechnet das Finanzamt in Euro: Der Wechselkursgewinn zwischen Kauf und Rückzahlung ist Teil des steuerpflichtigen Kursgewinns – ein Verlust mindert entsprechend. Bei der Dollar-Anleihe zu 5 % versteuerst du in Euro also mehr oder weniger als 5 %.

10.000 €, 10 Jahre, 3 %, nach Steuern

Ohne Pauschbetrag gerechnet. Vorsicht: Nullkupons sind selten, oft wenig gehandelt und schwanken stark – Duration = Laufzeit.

Suche: Nullkupon-Anleihen in Euro →

Kurz gesagt: Nullkupon = Steuer erst am Ende, Zinseszins auf brutto. Fremdwährung = auch der Wechselkurs wird versteuert.

Anleihen-ETF: Vorabpauschale statt Zins, keine Teilfreistellung

Ein Anleihen-ETF zahlt dir keine Zinsen, sondern Ausschüttungen – oder er behält die Zinsen im Fondsvermögen (thesaurierend). Versteuert wird trotzdem jedes Jahr: über die Vorabpauschale. Sie ist eine Mindestbesteuerung: Wert des ETF am Jahresanfang × 70 % des Basiszinses, den das Bundesfinanzministerium jedes Jahr festlegt – 2026 sind das 3,20 %, also 2,24 % vom Wert. Höchstens aber die Wertsteigerung des Jahres, und Ausschüttungen werden abgezogen. Die Steuer darauf bucht der Broker Anfang Januar vom Verrechnungskonto ab; beim Verkauf zieht er die schon versteuerten Pauschalen vom Gewinn ab.

Den Nachlass, den Aktien-ETFs bekommen, gibt es hier nicht: Die Teilfreistellung beträgt bei Anleihen-ETFs 0 % (Aktienfonds 30 %, Mischfonds mit mindestens 25 % Aktien 15 %). Ausschüttungen, Vorabpauschale und Verkaufsgewinn sind also voll steuerpflichtig – wie bei der Anleihe selbst.

10.000 € Anleihen-ETF, Steuerjahr 2026 (Basiszins 3,20 %)

26,375 % ohne Pauschbetrag. Die Steuer auf die Vorabpauschale 2026 bucht der Broker am 4. Januar 2027 ab – auch wenn der ETF nichts ausgezahlt hat. Beim späteren Verkauf wird der Gewinn um die 224 € gekürzt.

ETF oder Anleihe: drei Unterschiede →

Kurz gesagt: Anleihen-ETF = voll steuerpflichtig, keine Teilfreistellung. Thesaurierend heißt nicht steuerfrei – die Vorabpauschale holt jedes Jahr einen Teil.

Auslandsanleihen: Quellensteuer im Land des Schuldners

Auf Zinsen deutscher Anleihen fällt nur die Abgeltungsteuer an. Bei einer Auslandsanleihe kann zusätzlich der Staat des Schuldners zugreifen: die Quellensteuer, abgezogen, bevor der Zins bei dir ankommt. Viele Staaten verzichten bei Zinsen an ausländische Anleger darauf oder befreien ihre Staatsanleihen: Die USA behandeln Zinsen aus registrierten Anleihen als „Portfolio-Zinsen“ ohne Abzug, Frankreich, Österreich, Spanien, Finnland oder Schweden erheben auf Anleihezinsen keine Quellensteuer. Italien, Polen, Portugal oder die Türkei haben eine, aber mit Befreiungen für viele Anleihen.

Wird doch etwas einbehalten, rechnet dein deutscher Broker es bis zum Satz des Doppelbesteuerungsabkommens – bei Zinsen meist 0 bis 15 % – automatisch auf die Abgeltungsteuer an. Was der Quellenstaat darüber hinaus einbehält, holst du nur per Antrag dort zurück; bei kleinen Beträgen bleibt es meist beim Verlust. Bei einem Auslandsbroker trägst du beides in der Anlage KAP ein.

Quellensteuer auf Anleihezinsen – Beispiele

SchuldnerlandQuellensteuer auf ZinsenAnrechenbarbis DBA-Satz
Deutschlandkeine, nur Abgeltungsteuer–
USAkeine bei registrierten Anleihen (Portfolio-Zinsen), sonst 30 %0 %
Frankreich, Österreich, Spanien, Finnland, Schwedenkeine0 %
Niederlande, Großbritannienkeine bei gewöhnlichen Anleihen (sonst 15 bzw. 20 %)0 %
Italien26 %, frei bei Verwahrung über eine zugelassene Bank10 %
Polen20 %, Staats- und viele Unternehmensanleihen frei5 %
Türkei0 bis 15 % je nach Papier, viele Staatsanleihen frei10 %
Portugal28 %, viele Anleihen frei15 %
Griechenland15 %, Staatsanleihen und börsennotierte Unternehmensanleihen frei10 %

Stand 1. Januar 2026: nationaler Satz auf Zinsen und Höchstsatz nach Abkommen. Was tatsächlich einbehalten wurde, steht in deiner Zinsabrechnung.

Staatsanleihen nach Ländern →

Kurz gesagt: Deutschland und die meisten großen Schuldnerländer ziehen von Anleihezinsen nichts ab. Wo doch, rechnet der Broker bis zum Abkommenssatz an – den Rest gibt es nur per Antrag im Ausland.

Handelskosten: die zweite Steuer

Beim Kauf zahlst du zweimal: die Ordergebühr des Brokers (für 5.000 € je nach Anbieter 0 bis rund 18 €, siehe Broker-Vergleich) und die Geld-Brief-Spanne der Börse – bei Bundesanleihen 0,05 %, bei kleinen Unternehmensanleihen auch 1 % und mehr. Beim Kauf zahlst du die halbe Spanne, denn der Briefkurs liegt so weit über der Mitte. Bei 5.000 € und 0,6 % Spanne sind 10 € Gebühr plus 0,3 % halbe Spanne (15 €) zusammen 25 €, also 0,5 %.

Entscheidend ist die Haltedauer: Einmalkosten verteilen sich auf die Jahre. Bei einem Jahr und 4 % Rendite fressen die 0,5 % ein Achtel davon, bei zehn Jahren fast nichts. Immer mit Limit ordern und den Handelsplatz mit der engsten Spanne wählen – das spart oft mehr als die Brokerwahl.

25 € Einmalkosten auf 5.000 €, je Jahr Haltedauer

Nur Kaufkosten; wer bis zur Fälligkeit hält, zahlt beim Verkauf nichts. Bei 20.000 € statt 5.000 € wiegt die feste Gebühr ein Viertel so viel.

Broker im Vergleich: Kosten je Kauf →

Kurz gesagt: Gebühr plus Spanne sind Einmalkosten – kurze Haltedauer macht sie teuer. Limit setzen, Spannen vergleichen, bis zur Fälligkeit halten.

Allgemeine Information zu Steuern und Kosten, Stand Oktober 2026, für Privatanleger mit Wohnsitz in Deutschland. Keine Steuer- und keine Anlageberatung – im Einzelfall hilft ein Steuerberater. Die Zahlen sind gerundet.

Hinweise

Steuern (Stand Oktober 2026). Kapitalerträge: Zinsen, Stückzinsen und Veräußerungs- bzw. Einlösungsgewinne von Anleihen; Abgeltungsteuer 25 % plus Solidaritätszuschlag 5,5 % = 26,375 %, mit Kirchensteuer 8 % 27,82 %, 9 % 27,99 %. Sparerpauschbetrag 1.000 € / 2.000 €. Verlusttöpfe (Karte 3): Verluste aus Anleihen, Fonds, ETFs und Zertifikaten sowie gezahlte Stückzinsen im allgemeinen Topf, verrechenbar mit allen Kapitalerträgen; Verluste aus Aktienveräußerungen nur mit Aktiengewinnen; Ausfall einer Kapitalforderung ohne Höchstgrenze: die frühere Grenze von 20.000 € ist 2024 entfallen und auf alle offenen Fälle nicht mehr anzuwenden. Fremdwährung: Anschaffung und Rückzahlung werden zum jeweiligen Euro-Kurs bewertet, die Differenz ist Teil des Gewinns oder Verlusts. Günstigerprüfung, Kirchensteuer-Abzugsverfahren und Besonderheiten (Altbestände vor 2009, Verlustbescheinigung, Auslandsbroker) sind vereinfacht dargestellt. Allgemeine Information, keine Steuerberatung.

Rechnungen. Netto = brutto × (1 − 0,26375). Nullkupon (Karte 5): 10.000 € × 1,03¹⁰ = 13.439 €, Steuer 26,375 % auf 3.439 € Gewinn = 907 €, netto 12.532 €; Kuponanleihe: 10.000 € × (1 + 0,03 × 0,73625)¹⁰ = 12.442 €, ohne Pauschbetrag und Kosten. Handelskosten (Karte 8): 10 € Ordergebühr + 0,3 % halbe Spanne (Spanne 0,6 %) auf 5.000 € = 15 €, zusammen 25 € = 0,5 %, geteilt durch die Haltedauer in Jahren.

Anleihen-ETF (Karte 6). Vorabpauschale: Basisertrag = Rücknahmepreis zu Jahresbeginn × 70 % des Basiszinses, höchstens die Wertsteigerung des Jahres zuzüglich Ausschüttungen; Ausschüttungen werden abgezogen; Zufluss am ersten Werktag des Folgejahres; im Kaufjahr für jeden vollen Monat vor dem Kauf ein Zwölftel weniger. Basiszins 2026: 3,20 %, 2025: 2,53 %. Teilfreistellung: Aktienfonds (fortlaufend mehr als 50 % Kapitalbeteiligungen) 30 %, Mischfonds (mindestens 25 %) 15 %, Renten- und Geldmarktfonds ohne. Beim Verkauf werden die angesetzten Vorabpauschalen vom Gewinn abgezogen. Rechnung: 10.000 € × 3,20 % × 0,7 = 224 €, Steuer 26,375 % = 59,08 €; bei nur 100 € Wertsteigerung ist die Pauschale 100 € (26,38 €); bei 300 € Ausschüttung ist sie 0 €, versteuert wird die Ausschüttung (79,13 €). Der Basiszins wird jedes Jahr im Januar neu festgelegt.

Quellensteuer (Karte 7). Anrechnung: festgesetzte und gezahlte ausländische Steuer, höchstens 25 % je Kapitalertrag und nicht mehr als die deutsche Steuer darauf, bei Abkommen bis zu dessen Höchstsatz; die auszahlende Stelle rechnet an. Sätze je Land laut der amtlichen deutschen Übersicht, Stand 1. Januar 2026 (nationale Quellensteuer auf Zinsen, Höchstsatz nach Abkommen, Befreiungen); die Tabelle nennt Beispiele, keine vollständige Liste. USA: Zinsen aus registrierten Anleihen an ausländische Empfänger sind als „Portfolio-Zinsen“ frei von Quellensteuer, wenn ein Nachweis vorliegt (Formular W-8BEN beim Broker). Befreiungen hängen oft von Papier, Verwahrung und Nachweis ab; maßgeblich ist die Abrechnung des Brokers.