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Frankreich Nullkupon · fällig 25.11.2029

Registername Frankreich EO-OAT 2019(29) · Emittent Direction Generale du Tresor

ISIN FR0013451507
Hinweise

Grundsatz. Der Steckbrief zeigt veröffentlichte Werte und einfache Berechnungen daraus; Berechnetes ist mit „berechnet“ markiert. Er bewertet die Anleihe nicht und empfiehlt keinen Kauf oder Verkauf. Begriffe erklärt das Glossar.

Kurse und Handel. Börsenkurse, 15 Minuten verzögert: Schlusskurs, Eröffnung, Hoch, Tief, die Zahl der Feststellungen und der Abschlüsse – alle vom Kursplatz (in der Regel Frankfurt); der Umsatz zählt Frankfurt und Tradegate zusammen, deshalb kann es Umsatz auf Tradegate geben, obwohl in Frankfurt kein Abschluss zustande kam. Ohne Abschluss ist der Kurs die Feststellung des Spezialisten (Taxe). Bundeswertpapiere: Kurs und Rendite der Deutschen Bundesbank; fehlt deren Kurs für einen Tag, steht dort der Börsenkurs. Täglich aktualisiert; der Kursverlauf wird seit dem 24.09.2026 gesammelt, für Bundeswertpapiere reicht er bis zur Ausgabe zurück.

Ältere Kurse von US- und niederländischen Staatsanleihen. Vor dem 24.09.2026 stammt der Kursverlauf aus den Veröffentlichungen der jeweiligen Schuldenverwaltung: Preis zum Tagesende in % des Nennwerts, ohne Stückzinsen, bei TIPS ohne Inflationsfaktor; bis Ende 2023 ein Wert je Woche, danach täglich. Die Frankfurter Kurse lagen beim Vergleich Ende September 2026 im Mittel 0,1 bis 0,2 Prozentpunkte darunter (andere Uhrzeit und Preisermittlung) – daher kann der Verlauf am 24.09.2026 eine kleine Stufe zeigen.

Stammdaten. Aus dem Wertpapierregister, wie vom Handelsplatz gemeldet: Name, Währung, Kupon oder Zinsformel, Fälligkeit, ausgegebener Betrag, Stückelung, Rang (Seniorität), Besicherung oder Garantie und Rückzahlungsart, erster Handelstag. Weicht der Kurzname im Register (Kupon und Fälligkeit) oder der Name vom Registerwert ab, steht der Widerspruch daneben, und es gibt keine Rendite. Fehlt eine Angabe, steht „nicht gemeldet“. Emittent und Konzernsitz laut LEI-Register; Namen, die das Register nur in Großbuchstaben meldet, zeigen wir in üblicher Groß- und Kleinschreibung (die Originalschreibweise erscheint beim Überfahren des Namens). Der Titel über dem Registernamen ist aus Emittent (bei Staaten: Land), Kupon und Fälligkeit zusammengesetzt.

Zinstermine. Das Register nennt weder die Zinstermine noch die Zahl der Zinszahlungen im Jahr. Beides stammt aus der täglichen Liste aller handelbaren Instrumente der Börse Frankfurt: Sie nennt je Anleihe den letzten und den nächsten Zinstermin; daraus ergeben sich die Zinstage und ob jährlich, halbjährlich, vierteljährlich oder monatlich gezahlt wird. Dann steht „laut Börse“ am Zinstermin. Fällt ein Zinstag auf ein Wochenende oder einen Feiertag, kommt das Geld am nächsten Bankarbeitstag. Geschätzt sind die Zinstermine, wenn die Liste für die Anleihe keine Termine nennt – etwa weil sie nicht in Frankfurt gehandelt wird oder der erste Zinstermin noch aussteht: Dann gilt der Jahrestag der Fälligkeit als Zinstermin; halbjährlich bei Anleihen in Dollar, Pfund und einigen weiteren Währungen mit einer ISIN aus dem Heimatmarkt der Währung, bei Dollar-Anleihen mit internationaler ISIN (außer von deutschen und österreichischen Emittenten), bei Staatsanleihen Italiens und Maltas und bei Euro-Unternehmensanleihen in der Bauart „Reg.S“; sonst jährlich. Bei geschätzten Terminen können Stückzinsen, Zahlungsplan und Rendite vom tatsächlichen Wert abweichen. Maßgeblich sind immer die Anleihebedingungen.

Bonität laut EZB. Kurz: „AAA bis A−“ ist die beste Gruppe, „BBB+ bis BBB−“ die untere Stufe guter Bonität, „keine Angabe“ sagt nichts über die Bonität. Im Einzelnen: Die Ratings der Agenturen sind lizenzpflichtig; wir zeigen sie nicht. Frei verfügbar ist die tägliche Liste der Europäischen Zentralbank mit den Wertpapieren, die Banken bei ihr als Sicherheit hinterlegen dürfen. Wer dort steht, erfüllt die Mindestanforderung der EZB an die Bonität: Bonitätsstufe 3, das entspricht BBB− (bei Moody’s Baa3). Die Liste nennt kein Rating, aber je Wertpapier einen Bewertungsabschlag – und der ist für die Bonitätsstufen 1 und 2 (AAA bis A−, bei Moody’s Aaa bis A3) niedriger als für Stufe 3 (BBB+ bis BBB−, bei Moody’s Baa1 bis Baa3). Aus Abschlag, Restlaufzeit und Kuponart lesen wir mit der Abschlagstabelle der EZB ab, zu welcher der beiden Gruppen die Anleihe gehört. Das ist eine Bearbeitung von uns, keine Angabe der EZB; genauer als diese zwei Gruppen geht es nicht. Liegen mehrere Ratings vor, zählt für die EZB das beste der von ihr anerkannten Agenturen. Keine Angabe heißt nur: Die Anleihe steht nicht auf der Liste – etwa weil sie außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums begeben wurde (US-Staatsanleihen), nachrangig ist oder auf eine andere Währung als Euro, Dollar, Pfund oder Yen lautet. Über die Bonität sagt das nichts. Die Stufe ist kein Rating und keine Empfehlung, und sie kann sich täglich ändern. Was Bonität bedeutet, erklärt die Seite Bonität und Ratings.

Emittentengruppe, Garant, gedeckte Anleihen und Prospekt. Emittentengruppe, Garant und die Kennzeichnung als gedeckte Schuldverschreibung (z. B. Pfandbrief) stammen aus der Liste der notenbankfähigen Sicherheiten der Europäischen Zentralbank – es gibt sie nur für Anleihen auf dieser Liste. Der Prospekt-Link führt zum Dokument im Prospektregister der ESMA: Wertpapierprospekt oder Endgültige Bedingungen, wie von der Aufsichtsbehörde gebilligt bzw. hinterlegt. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich. Staatsanleihen brauchen keinen Prospekt, und viele ältere Anleihen stehen nicht im Register.

Kündigungsrecht. Gelesen aus dem Namen – die Klammer „Ausgabejahr(erstes Kündigungsjahr/Fälligkeitsjahr)“, „Und.“ für unbefristet – und aus der Rückzahlungsart im Register; der Name hat Vorrang, weil das Register die Rückzahlungsart oft ungenau meldet. Kündigungsjahr gleich Ausgabejahr: Make-Whole; ohne Jahr im Namen, aber laut Register kündbar: Termin nicht gemeldet. Kündigungsrecht des Anlegers (Put) laut Register. Verbindlich sind nur die Anleihebedingungen; die Arten erklärt die Seite Kündbare Anleihen.

Von uns berechnet (alles andere übernehmen wir so, wie es veröffentlicht ist): Rendite bis Fälligkeit (jährliche Verzinsung, taggenau, Stückzinsen eingerechnet, Valuta zwei Börsentage nach dem Handelstag; Stückzinsen nach tatsächlichen Tagen im Zinszeitraum – sehen die Anleihebedingungen 30/360 vor (üblich bei US-Unternehmensanleihen), weicht die Abrechnung der Bank leicht ab; bei mehreren Zinszahlungen im Jahr ist das die effektive Jahresrendite mit Zinseszins – Broker zeigen oft die nominale, etwas niedrigere; Zinstermine wie unter „Zinstermine“ beschrieben; bei Bundeswertpapieren die Rendite der Bundesbank; keine Rendite bei variablem oder später wechselndem Kupon, Stufenzins, Wandel- und Tilgungsanleihen, bei Valuta nach der Fälligkeit und bei widersprüchlichen Registerangaben; keine Rendite und kein Aufschlag, wenn der Kurs eine Taxe ohne Umsatz ist und die berechnete Rendite unter 0 oder über 15 % liegt, mehr als einen Prozentpunkt unter Bund oder bei unter drei Monaten Restlaufzeit über 8 %) · laufende Verzinsung (Kupon ÷ Kurs) · Stückzinsen je 1.000 zum Valutatag (taggenau seit dem letzten Zinstermin, für alle Anleihen nach der Zählweise act/act – bei US-Unternehmensanleihen ist 30/360 üblich, das ergibt wenige Cent Unterschied) · Restlaufzeit und Alter des Kurses in Börsentagen (Montag bis Freitag) · Veränderung zum Vortag (gegen unseren gespeicherten Schlusskurs) · Umsatz in Geld (Stück × Kurs je Abschluss) · Risikoaufschlag zu Bund (Differenz zur Rendite der Bundesanleihe gleicher Restlaufzeit, zwischen den beiden nächsten Bundeswertpapieren linear interpoliert; nur Euro, ab zwei Wochen bis 30 Jahre) · Kursveränderung im gewählten Zeitraum und „inkl. Zinsen“ (Kursveränderung plus Kupon × Tage ÷ 365,25 im Zeitraum, bezogen auf den Anfangskurs, ohne Wiederanlage, in der Währung der Anleihe).

Quelle: Deutsche Bundesbank, Europäische Zentralbank, ESMA. Die Herausgeber stehen in keiner Verbindung zu dieser Seite.

Daten-Stand: Stammdaten 17.10.2026